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28 Jan. 2026 von lbidhps

Einwilligung in klinische Arzneimittelprüfungen

Eine Grundvoraussetzung volljährige, einwilligungsfähige Personen in eine klinische Arzneimittelprüfung einzubeziehen, ist deren freiwillige und informierte Einwilligung zur Teilnahme an dieser.

Dieser Beitrag von Mag.a Elisa Gruber und MMag.a Martina Kirisits analysiert die rechtlichen Vorgaben, die an eine informierte Einwilligung gestellt werden, um eine Teilnahme an einer solchen klinischen Prüfung rechtmäßig zu ermöglich.

Der Artikel ist im „Journal für Medizin- und Gesundheitsrecht“ (Heft 4/2025; Dezember 2025) erschienen:

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